Seit kurzem gelten neue gesetzliche Regelungen für die erforderlichen Angaben in Geschäftsbriefen. Diese wirken sich nun auch auf E-Mails aus, die der geschäftlichen Kommunikation dienen (Heise-Artikel). Für alle, die sich nicht sicher sind, was denn nun bei welcher Gesellschaftsform angegeben werden muss, gibt es nun einen Artikel mit Musterbeispielen, wie die abmahnsichere Geschäfts-E-Mail aussehen sollte.